Seit dem 01.01.2025 gilt: Unternehmen, die elektronische Aufzeichnungssysteme wie Kassensysteme, Registrierkassen oder andere digitale Kassenlösungen einsetzen, sind verpflichtet, diese Systeme beim zuständigen Finanzamt zu melden gesetzlich geregelt durch § 146a Abs. 4 AO.
Was ist zu melden?
Unter die Meldepflicht fallen unter anderem:
– Elektronische und computergestützte Kassensysteme
– Kassenfunktionen in Praxis- oder Hotelsoftware
– Taxameter und Wegstreckenzähler
Wie und bis wann?
Die Mitteilung hat elektronisch über "Mein ELSTER" oder andere kompatible Softwarelösungen zu erfolgen – bis spätestens 31. Juli 2025. Beachten Sie: Für jede Betriebsstätte ist eine separate Meldung erforderlich.
Was ist zu tun?
Zur Vorbereitung stellen wir Ihnen ein Muster-Datenblatt zur Verfügung, das Sie unterstützt, alle notwendigen Angaben strukturiert zusammenzutragen. Dieses können Sie hier direkt herunterladen:
Muster-Datenblatt meldevervafahren § 146a AO
Außerdem finden Sie dort hilfreiche Hinweise zu
BSI-Zertifikaten
Herkunft meldepflichtiger Daten
technischen Schnittstellen (z. B. EriC)
Tipp: Viele Kassenhersteller entwickeln aktuell Lösungen zur vereinfachten Datenübermittlung – z. B. via XML-Datei. Fragen Sie bei Ihrem Anbieter nach.
Wir beraten Sie gern persönlich zu Einzelfällen und unterstützen bei der fristgerechten Umsetzung.
Ihr Team von Steuerberater Günter Brandt
TEL 0471 924660