Steuernews

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Jahresendspurt 2023

Werbungskosten

Das Finanzamt gewährt jedem Arbeitnehmer eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.230 EUR. Diesen Betrag zieht es automatisch vom Arbeitslohn ab, sofern keine höheren Kosten abgerechnet werden. Macht der Arbeitnehmer jedes Jahr konstant berufliche Kosten bis 1.230 EUR geltend, erzielt er dadurch also keinen steuerlichen Mehrwert. Es lohnt sich daher häufig, berufliche Kosten - sofern möglich - jahresweise zusammenzuballen, damit die 1.230-EUR-Grenze in einem Jahr übersprungen wird (und die Kosten sich dann steuermindernd auswirken) und in einem anderen Jahr dann der Pauschbetrag greift. Wer diese Strategie umsetzen will, sollte noch vor dem Jahreswechsel sämtliche berufliche Kosten zusammenrechnen, die im Jahr 2023 entstanden sind und dann gegebenenfalls noch Werbungskosten vorverlagern (z.B. durch den Kauf von Arbeitsmitteln oder die Einrichtung eines Homeoffice).

Quelle: Steuerberaterkammer Stuttgart, Pressemitteilung 14/2023 v. 05.09.2023