Selbstgetragene Kosten für ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und Brillen können als außergewöhnliche Belastungen abgerechnet werden. Bevor sich die Kosten steuermindernd auswirken, bringt das Finanzamt aber eine zumutbare Belastung in Abzug. Weil die zumutbare Belastung jedes Jahr aufs Neue übersprungen werden muss, sollten Steuerzahler ihre Krankheitskosten möglichst jahresweise zusammenballen, um einen steueroptimalen Abzug zu erreichen. Zwar ist es in der Regel nicht planbar, wann Krankheitskosten anfallen, ein paar Einflussmöglichkeiten gibt es aber doch: Zunächst sollten Steuerzahler sämtliche Krankheitskosten zusammenrechnen, die 2023 bereits angefallen sind. Ergibt die Berechnung, dass die zumutbare Belastung für das Jahr bereits überschritten ist, könnte man noch schnell nachlegen und beispielsweise eine Brille kaufen.
Ergibt die überschlägige Berechnung, dass im Jahr 2023 bisher nur wenige oder keine außergewöhnlichen Belastungen angefallen sind, kann es sinnvoll sein, die Kosten auf 2024 zu verschieben.
Quelle: Steuerberaterkammer Stuttgart, Pressemitteilung 14/2023 v. 05.09.2023