Steuernews

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Gastronomie

Umsatzsteuersatz springt auf 19 % zurück

Um die Gastronomie während der Corona-Pandemie zu stützen, hatte der Gesetzgeber den
Umsatzsteuersatz auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ab dem 01.07.2020 von 19 % auf 7 %
abgesenkt. Ausgenommen hiervon waren lediglich Getränke. Die Regelung ist zum 31.12.2023
ausgelaufen und wurde nicht verlängert.

Ein dauerhaft ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 % auf den Verzehr von Speisen in Restaurants hatte
im September 2023 keine Mehrheit im Bundestag gefunden. Ein entsprechender Entwurf der
CDU/CSU-Fraktion zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes war abgelehnt worden. Vonneiten der
CDU/CSU-Fraktion war die Verlängerung der Umsatzsteuerermäßigung mit durch die Corona-Pandemie
eingetretenen Verhaltensänderungen der Verbraucher begründet worden. Es wurde argumentiert, dass die
Verbraucher verstärkt geliefertes oder mitgenommenes Essen konsumieren würden, das dem ermäßigten
Umsatzsteuersatz unterliegt.

Mit der Senkung sollten Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden und steigende Belastungen der
Gastronomiebetriebe durch hohe Energie- und Einkaufspreise kompensiert werden. Im Ergebnis konnten
die vorgebrachten Argumente für eine Entfristung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
im Bundestag jedoch nicht überzeugen. In der öffentlichen Diskussion wurde darauf hingewiesen, dass die
Post-Pandemie-Zeit auch anderen Branchen einen weiteren Strukturwandel zumutet und keine
Rechtfertigung für eine dauerhafte Subventionierung der Gastronomiebranche bestehe.

Quelle: Recherche Deubner Recht & Steuern