Steuernews

Bundesfinanzministerium

Vorabhinweise zur elektronischen Rechnung

Mit dem Wachstumschancengesetz werden die Regelungen zur Einführung der elektronischen
Rechnung für inländische B2B-Umsätze im Umsatzsteuergesetz verankert. Bereits vor Abschluss des
parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens hat das Bundesfinanzministerium (BMF) erste Hinweise zu
den Anforderungen an eine elektronische Rechnung verlautbaren lassen. Fraglich war, ob die bereits
bekannten Formate XRechnung und ZUGFeRD die geplanten Vorgaben erfüllen. Der Deutsche
Steuerberaterverband e.V. (DStV) informiert nun über das diesbezügliche Entwurfsschreiben des BMF.

Eine elektronische Rechnung soll nach aktuellem Sachstand eine Rechnung sein, die in einem
strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische
Verarbeitung ermöglicht. Sie muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und
der Liste der entsprechenden Syntaxen entsprechen.

Das BMF stellt klar, dass sowohl eine Rechnung nach dem bekannten XStandard als auch im
ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1 grundsätzlich eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen
Format darstellt, die den geplanten Anforderungen entspricht. Dies ist laut Verband ein wichtiger Hinweis
für die Praxis, der die Planungssicherheit erhöht.

Zudem äußert sich das BMF zum Einsatz des EDI-Verfahrens: Es werde aktuell an einer Lösung
gearbeitet, um das EDI-Verfahren auch unter dem künftigen Rechtsrahmen weiterhin nutzen zu können.
Das Erfordernis technischer Anpassungen könne allerdings nicht ausgeschlossen werden. Man sei aber
bemüht, den Umstellungsaufwand auf das Notwendige zu begrenzen.

Laut Regierungsentwurf ist zwar eine gestaffelte Übergangsregelung für die Pflicht zum Ausstellen
einer elektronischen Rechnung vorgesehen. Das BMF weist jedoch vorsorglich darauf hin, dass ab dem
01.01.2025 alle Unternehmer verpflichtet sein werden, elektronische Rechnungen entgegennehmen zu
können.

Hinweis: Der DStV hatte sich bereits mit diversen Stellungnahmen in die Diskussion um die
Einführung der elektronischen Rechnung eingebracht. Er begrüßt das Ansinnen des BMF, frühzeitig
Rechts- und Planungssicherheit schaffen zu wollen.

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband, Meldung v. 09.10.2023